AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Brdlik communication design GmbH
Sitz: Kitzingen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen der Brdlik communication design
GmbH, nachfolgend „Agentur“ genannt, gegenüber ihren Kunden.
1.2 Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Grafikdesign, Corporate Design, Kommunikationsdesign, Webdesign, Printmedien,
Werbemittel, Konzeption, Beratung, Reinzeichnung, Druckvorbereitung, Projektsteuerung, Marketing und verwandte kreative Dienstleistungen.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen oder schriftliche Nebenabreden haben Vorrang vor diesen AGB

2. Vertragsschluss
2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Agentur annimmt, eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt oder die Agentur
mit der Leistungserbringung beginnt.
2.3 Grundlage des Vertrags sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung, diese AGB sowie gegebenenfalls ergänzende
Projektvereinbarungen.
2.4 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen
werden nach Aufwand oder gesondertem Angebot berechnet

3. Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3.2 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugangsdaten, Bilder, Texte, Logos,
Druckdaten, Freigaben und sonstigen Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
3.3 Verzögerungen, die durch fehlende, verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen
angemessen.
3.4 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Dritte oder Subunternehmer ausführen zu lassen, sofern keine berechtigten Interessen des
Kunden entgegenstehen.
3.5 Soweit die Agentur gestalterische, konzeptionelle oder beratende Leistungen erbringt, schuldet sie eine fachgerechte Leistungserbringung, jedoch
keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmten Umsätze, Rankings, Reichweiten, Conversion-Raten oder Werbeerfolge.

4. Entwürfe, Korrekturen und Freigaben
4.1 Entwürfe, Layouts, Konzepte und Gestaltungen werden dem Kunden zur Prüfung und Freigabe vorgelegt.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind im Angebot zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.
4.3 Änderungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistung.
4.4 Freigaben des Kunden, insbesondere für Druckdaten, Layouts, Texte, Logos, Webinhalte oder Produktionsdaten, sind verbindlich. Nach erfolgter
Freigabe haftet die Agentur nicht für Fehler, die der Kunde bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, übermittelte Entwürfe, Druckdaten, Reinzeichnungen und digitale Inhalte vor Freigabe sorgfältig zu prüfen,
insbesondere hinsichtlich Schreibfehlern, Zahlen, Preisen, Kontaktdaten, Bildauswahl, rechtlichen Angaben und technischen Angaben.

5. Termine und Fristen
5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden.
5.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen, Krankheit, Lieferverzögerungen von Dritten, verspäteter Kundenmitwirkung oder
sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
5.4 Gerät die Agentur mit einer verbindlich vereinbarten Leistung in Verzug, hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben,
netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Zusatzleistungen, Mehraufwand, Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturschleifen, Eilzuschläge oder Leistungen außerhalb des vereinbarten
Umfangs werden gesondert berechnet.
6.3 Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei größeren Projekten,
Druckaufträgen, Fremdleistungen oder Neukunden.
6.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten geltend zu machen.
6.6 Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug laufende Arbeiten bis zum Ausgleich offener Forderungen vorübergehend einzustellen.

7. Fremdleistungen und Produktionskosten
7.1 Die Agentur ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden oder im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden Fremdleistungen zu
beauftragen, sofern dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich oder vereinbart ist.
7.2 Fremdleistungen können insbesondere Druckereien, Fotografen, Illustratoren, Texter, Programmierer, Hostinganbieter, Werbemittelhersteller,
Versanddienstleister oder Medienanbieter betreffen.
7.3 Kosten für Fremdleistungen, Lizenzen, Bildrechte, Schriften, Stockmaterial, Hosting, Domains, Druck, Produktion, Versand oder Anzeigen werden
dem Kunden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
7.4 Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen von Fremdanbietern, soweit diese nicht auf einem Verschulden der Agentur beruhen.

8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Alle Entwürfe, Konzepte, Gestaltungen, Reinzeichnungen, Illustrationen, Texte, Layouts, Grafiken, Logos, Webseiten, Präsentationen und sonstigen
kreativen Leistungen der Agentur sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.
8.2 Der Kunde erhält an den final freigegebenen und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht
für den vereinbarten Zweck.
8.4 Eine Bearbeitung, Veränderung, Weitergabe, Unterlizenzierung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit vorheriger
Zustimmung der Agentur zulässig.
8.5 Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Layoutdateien, Quellcodes, Skizzen, Zwischenschritte, nicht ausgewählte Entwürfe und native Dateien gehören
nicht automatisch zum Leistungsumfang. Ihre Herausgabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
8.6 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.
8.7 Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Kunden die Nutzung der Arbeitsergebnisse nur widerruflich gestattet.
8.8 Die Agentur bleibt berechtigt, erbrachte Arbeiten zu Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen
Medien, in Präsentationen, Portfolios und Wettbewerben, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht.

9. Namensnennung und Referenznutzung
9.1 Die Agentur ist berechtigt, auf Werkstücken, Webseiten, Drucksachen oder digitalen Medien in angemessener Form als Urheberin oder Erstellerin
genannt zu werden, sofern dies branchenüblich und dem Kunden zumutbar ist.
9.2 Die Agentur darf den Kunden nach Projektabschluss als Referenz nennen und das Projekt zu Eigenwerbezwecken zeigen, sofern keine
Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

10. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte
10.1 Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Texte, Bilder, Logos, Marken, Daten, Produkte, Claims und sonstigen
Vorlagen frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde über die erforderlichen Rechte verfügt.
10.2 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
10.3 Dies betrifft insbesondere Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Impressumspflichten,
Pflichtangaben, Preisangaben, Werbeaussagen und branchenspezifische Informationspflichten.
10.4 Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen, soweit die Agentur die
Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.

11. Rechtliche Prüfung
11.1 Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.
11.2 Die Prüfung rechtlicher Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, Marken, Claims, Designs, Webseiten, Datenschutztexten, Impressen, AGB,
Gewinnspielen oder sonstigen Inhalten ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.3 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtliche Prüfungen durch qualifizierte Rechtsanwälte oder sonstige geeignete Stellen durchführen zu
lassen

12. Druck, Produktion und Toleranzen
12.1 Bei Druck- und Produktionsaufträgen gelten branchenübliche Abweichungen als vertragsgemäß, insbesondere bei Farbe, Material, Format,
Verarbeitung, Papier, Stoff, Oberflächen, Mengen und technischen Produktionsparametern.
12.2 Farbabweichungen zwischen Monitoransicht, Proof, Digitaldruck, Offsetdruck, Siebdruck, Textildruck oder sonstigen Produktionsverfahren stellen
keinen Mangel dar, soweit sie technisch bedingt und branchenüblich sind.
12.3 Mehr- oder Minderlieferungen im branchenüblichen Umfang gelten als vertragsgemäß, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
12.4 Nach Freigabe durch den Kunden übernimmt die Agentur keine Haftung für inhaltliche Fehler, die aus den freigegebenen Daten hervorgehen.

13. Webseiten, Hosting und technische Leistungen
13.1 Bei Webseiten, digitalen Anwendungen oder sonstigen technischen Leistungen ergibt sich der Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot.
13.2 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Agentur keine dauerhafte Wartung, Pflege, Sicherheitsüberwachung, Aktualisierung,
Datensicherung, Suchmaschinenplatzierung oder technische Betreuung nach Projektabschluss.
13.3 Hosting, Domains, Plugins, Lizenzen, Drittanbieter-Tools und externe Dienste unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Anbieter.
13.4 Der Kunde ist für die Pflege und Aktualität rechtlicher Pflichtangaben auf Webseiten verantwortlich, insbesondere Impressum,
Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise, Pflichtinformationen und branchenspezifische Angaben, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen
wurde.
13.5 Bei Online-Marketing und Webseiten sind Datenschutz und technische Einwilligungspflichten gesondert zu prüfen. Die IHK München weist darauf
hin, dass im Online-Marketing sowohl DSGVO als auch TDDDG relevant sein können, insbesondere beim Speichern von oder Zugriff auf
Informationen auf Endgeräten.

14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
14.1 Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
14.2 Sofern die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine
gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
14.3 Eine Auftragsverarbeitung kann insbesondere bei Hosting, Websitepflege, Newsletter-Systemen, CRM-Systemen, Tracking, Analyse-Tools oder
sonstigem Zugriff auf personenbezogene Kundendaten erforderlich sein. Art. 28 DSGVO sieht hierfür vertragliche Mindestanforderungen vor.
14.4 Der Kunde bleibt, soweit gesetzlich vorgesehen, Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

15. Abnahme bei Werkleistungen
15.1 Soweit die Agentur werkvertragliche Leistungen erbringt, insbesondere die Erstellung konkreter Arbeitsergebnisse wie Webseiten, Druckdaten,
Logos oder Kampagnenbestandteile, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden.
15.2 Der Kunde hat die Leistung innerhalb angemessener Frist zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen.
15.3 Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung keine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, sofern die Agentur den Kunden
bei Bereitstellung auf diese Folge hingewiesen hat.
15.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

16. Mängel und Gewährleistung
16.1 Bei berechtigten Mängeln hat die Agentur zunächst das Recht zur Nachbesserung.
16.2 Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar zu rügen.
16.3 Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung der Agentur Änderungen an den Leistungen vorgenommen haben
und der Mangel hierauf beruht.
16.4 Für Leistungen Dritter gelten vorrangig deren Gewährleistungsbedingungen, sofern die Agentur diese Leistungen lediglich vermittelt oder
weitergibt.

17. Haftung
17.1 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
17.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf.
17.3 In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
17.4 Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich
zulässig.
17.5 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
17.6 Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

18. Vertraulichkeit
18.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
18.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher
Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
18.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

19. Kündigung und Projektabbruch
19.1 Verträge über laufende Leistungen können mit der jeweils vereinbarten Frist gekündigt werden.
19.2 Wird ein Projekt vom Kunden abgebrochen, verschoben oder gekündigt, hat die Agentur Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten
Leistungen sowie der bereits entstandenen Kosten.
19.3 Bereits beauftragte Fremdleistungen, Stornokosten oder sonstige Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
19.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

20. Eigentumsvorbehalt
20.1 Gelieferte Waren, Druckerzeugnisse, Werbemittel oder sonstige körperliche Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Agentur.
20.2 Nutzungsrechte an kreativen Leistungen gehen ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung über.

21. Aufrechnung und Zurückbehaltung
21.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
21.2 Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

22. Schlussbestimmungen
22.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
22.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
22.3 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
22.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
22.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

So erreichen Sie uns

Sie erreichen uns unter folgender Nummer
0175 2832 396

von Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr
und Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr.

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